Ab sofort gelten in Kroatien strengere Vorschriften für Sportbootfahrer entlang der Adria – mit Auswirkungen auf Ankern, Gleitgeschwindigkeit und Mindestabstände. Die neue Verordnung „Regeln über die Sicherheit der Seeschifffahrt…“ ist seit Ende März offiziell im Amtsblatt Narodne Novine NN 52/2025 erschienen und umfasst über 120 Seiten.
⚓ Mindestabstände zur Küste: Klar geregelte Zonen
Gemäß Artikel  49 sind Boote – je nach Größe – verpflichtet, bestimmte Abstände zur Küste oder zu Badezonen einzuhalten:
- Unter 15 m: 50 m
- 15 m bis unter 30 m: 150 m
- 30 m und mehr: 300 m
Gleiches gilt für motorisierte Gleitfahrt, Jet-Skis & Co: sie müssen künftig stets 300 m Abstand zur Küste halten.
⛓️ Ankern mit landfesten Leinen: Klare Grenzen
Artikel 53 verbietet es, Schiffe mit Landleinen so zu verankern, dass Teile des Bootes mehr als 50 m vom Ufer entfernt liegen. Hintergrund ist, dass sich Yachtleinen früher oft quer über Buchten spannten und damit schiffbaren Verkehr sperrten.
đźš« Ankerverbot vor Naturbadegebieten: Unklare Auslegung
Besonders umstritten ist das neue Ankerverbot: Wer weniger als 150 m vom Ufer eines Naturbadegebiets ankert, verstößt gegen die Verordnung. Doch dieser Begriff ist nicht eindeutig definiert – oft fehlt eine offizielle Kennzeichnung, sodass viele Buchten zufällig betroffen sein könnten.
Kritisches Beispiel: In engen Buchten lässt sich der Abstand kaum einhalten – hunderte beliebte Ankerplätze stünden hier auf dem Spiel.
📣 Erste Reaktionen: Besorgnis und Verständnis
Erste Meinungen sind geteilt: Skipper warnen, dass die Ă„nderungen gewisse Reviere unzugänglich machen könnten – Basisleiter Mirna Jaksic (Sunsail / Moorings) begrĂĽĂźt hingegen die MaĂźnahme als Sicherheits-Plus fĂĽr Crew und Badegäste.
🔎 Unklare Umsetzungsfrage bleibt offen
Zudem gibt es keine offizielle Kartierung oder Liste der „Naturbadegebiete“ – weder Seekarten noch Schilder weisen eindeutig darauf hin. Transparente Kennzeichnung und praxisnahe Anwendung sind daher entscheidend, damit Bootsfahrer ihre Routen sicher planen können.